News: Verkehrssicherungspflichten und Betreiberverantwortung

„BGH: Keine Räum- und Streupflicht des Vermieters über Grundstücksgrenze hinaus

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, regelmäßig nicht verpflichtet ist, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen (Urteil vom 21. Februar 2018, VIII ZR 255/16).

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